CDU Friedland

Austellungsversammlung der Kandidaten für den Friedländer Gemeinderat

Zu den wichtigen Aufgaben, die den Parteien übertragen wurden, gehören die Personalauslese und die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretungen in Bund, Land, Kreisen und Gemeinden.

Zu einer besonderen Mitgliederversammlung zur Bestimmung dieser Kandidaten und ihrer Reihenfolge für die Kommunalwahl am 11. September 2011 lade ich Sie herzlich ein

am Dienstag, den 24. Mai 2011, um 20 Uhr,

im Gasthaus Wollenweber,

Mahlmannstraße 13,

37133 Lichtenhagen

An

die wahlberechtigten Mitglieder

der CDU in der Gemeinde Friedland

 

   Friedland, 16. Mai 2011


  

Für die Wahl sind nur die CDU-Mitglieder stimmberechtigt, die in unserer Gemeinde am Tag der Versammlung für die Kommunalwahl wahlberechtigt* sind.

 

Tagesordnung:

TOP 1             Eröffnung und Begrüßung,

TOP 2                         Tagesordnung, Feststellung der Stimmberechtigung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

TOP 3             Wahl

a)    eines/einer Versammlungsleiters/in

b)    eines/einer Schriftführers/in für die Niederschriften

c)    einer Wahl- und Stimmzählkommission

d)    von zwei Versammlungsteilnehmern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und der erforderlichen „eidesstattlichen Erklärung“

e)    einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson

TOP 4                         Hinweise zum Verfahren bei der Aufstellung der Bewerber/innen und ggf. Begründung des Vorstandes für seinen Wahlvorschlag

TOP 5             Benennung evtl. weiterer Bewerber/innen und ggf. Vorstellung der Bewerber

TOP 6                         Geheime Wahl der Bewerber/innen und Festlegung ihrer Reihenfolge für die Wahl zum Gemeinderat Friedland

TOP 7                         Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung

TOP 8             Verschiedenes

 

Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig (§ 7 Nr. 3 der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Annette Wollenweber

1. Vorsitzende

 

* Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Tag der Versammlung mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen EU-Staates besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in unserer Stadt/Gemeinde hat.