Austellungsversammlung der Kandidaten für den Friedländer Gemeinderat
Zu den wichtigen Aufgaben, die den Parteien übertragen wurden, gehören die Personalauslese und die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretungen in Bund, Land, Kreisen und Gemeinden.
Zu einer besonderen Mitgliederversammlung zur Bestimmung dieser Kandidaten und ihrer Reihenfolge für die Kommunalwahl am 11. September 2011 lade ich Sie herzlich ein
am Dienstag, den 24. Mai 2011, um 20 Uhr,
im Gasthaus Wollenweber,
Mahlmannstraße 13,
37133 Lichtenhagen
An
die wahlberechtigten Mitglieder
der CDU in der Gemeinde Friedland
Friedland, 16. Mai 2011
Für die Wahl sind nur die CDU-Mitglieder stimmberechtigt, die in unserer Gemeinde am Tag der Versammlung für die Kommunalwahl wahlberechtigt* sind.
Tagesordnung:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung,
TOP 2 Tagesordnung, Feststellung der Stimmberechtigung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
TOP 3 Wahl
a) eines/einer Versammlungsleiters/in
b) eines/einer Schriftführers/in für die Niederschriften
c) einer Wahl- und Stimmzählkommission
d) von zwei Versammlungsteilnehmern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und der erforderlichen „eidesstattlichen Erklärung“
e) einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
TOP 4 Hinweise zum Verfahren bei der Aufstellung der Bewerber/innen und ggf. Begründung des Vorstandes für seinen Wahlvorschlag
TOP 5 Benennung evtl. weiterer Bewerber/innen und ggf. Vorstellung der Bewerber
TOP 6 Geheime Wahl der Bewerber/innen und Festlegung ihrer Reihenfolge für die Wahl zum Gemeinderat Friedland
TOP 7 Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung
TOP 8 Verschiedenes
Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig (§ 7 Nr. 3 der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Wollenweber
1. Vorsitzende
* Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Tag der Versammlung mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen EU-Staates besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in unserer Stadt/Gemeinde hat.