CDU Friedland

Beteiligung der Gemeinde Friedland an der EAM

Soll die Gemeinde Friedland ein solches Risiko eingehen?

Im vergangenen Jahr hat die in München ansässige E.ON Energie AG ihre Tochtergesellschaft E.ON Mitte AG, vereinfacht ausgedrückt, vollständig an die EAM GmbH & Co. KG veräußert. An dieser Gesellschaft sind die Stadt Göttingen und zwölf Landkreise über zwischengeschaltete Gesellschaften indirekt beteiligt. Folglich befinden sich die Gas- und Stromnetze seither vollständig in kommunalem Besitz. Nunmehr beabsichtigen die bisherigen Gesellschafter, auch die Gemeinden selbst zu (mittelbaren) Anteilseignern an der EAM GmbH & Co. KG zu machen. Nach den vorliegenden Plänen sollen bis zu 43 Prozent der Anteile an der EAM GmbH & Co. KG in den Besitz der Gemeinden übergehen. Die Gemeinden sollen sich jedoch nicht direkt an der EAM GmbH & Co. KG beteiligen, sondern – entsprechend den bestehenden Beteiligungsmodellen von Stadt und Landkreisen – Anteile an (dann noch zu gründenden) Zwischengesellschaften (in der Rechtsform der GmbH) erwerben. Die Gemeinden stünden in diesem Zusammenhang vor der Wahl, sich entweder direkt an der noch zu gründenden Zwischen-GmbH oder aber mittelbar, nämlich über eine kommunaleigene Gesellschaft, an der entsprechenden Zwischen-GmbH zu beteiligen.

 Die Gemeinden müssten mit der Übernahme der Anteile auch die damit anteilsmäßig in Zusammenhang stehenden Ausfallbürgschaften der abgebenden Landkreise und der Stadt Göttingen ablösen, die diese im Zuge der Kreditaufnahme abgegeben hatten. Die in die EAM GmbH & Co. KG darüber hinaus anteilsmäßig zu leistende Eigenkapitaleinlage soll zudem kreditfinanziert werden. Auch dafür wäre seitens der Gemeinde eine Bürgschaftserklärung zu leisten.

Es ist nunmehr die Aufgabe unserer Ratsmitglieder, für die Gemeinde Friedland die Vor- und Nachteile eines mittelbaren Anteilserwerbs an der EAM GmbH & Co. KG abzuwägen und in den kommenden Tagen über das Ob und Wie einer Beteiligung zu entscheiden – der Ratsbeschluss ist für den 16.10.2014 vorgesehen. Dabei spielen beispielsweise folgende Fragen eine Rolle:  Würde die Gemeinde Friedland durch eine Eigenbeteiligung einen Vorteil erlangen oder reicht die Beteiligung des Landkreises Göttingen an der gemeinsamen Gesellschaft nicht bereits aus, um eine angemessene kommunale Kontrolle auszuüben? Würde die Gemeinde Friedland Gewinne zum Beispiel durch Vermögenszuwächse erzielen können? Wiegen die Vorteile einer kommunalen Beteiligung an einem Netzbetreiber die Risiken aus einer Kreditfinanzierung bei gleichzeitiger Bürgschaftserbringung auf?