Beteiligung der Gemeinde Friedland an der EAM
Die Gemeinden müssten mit der Übernahme der Anteile auch die damit anteilsmäßig in Zusammenhang stehenden Ausfallbürgschaften der abgebenden Landkreise und der Stadt Göttingen ablösen, die diese im Zuge der Kreditaufnahme abgegeben hatten. Die in die EAM GmbH & Co. KG darüber hinaus anteilsmäßig zu leistende Eigenkapitaleinlage soll zudem kreditfinanziert werden. Auch dafür wäre seitens der Gemeinde eine Bürgschaftserklärung zu leisten.
Es ist nunmehr die Aufgabe unserer Ratsmitglieder, für die Gemeinde Friedland die Vor- und Nachteile eines mittelbaren Anteilserwerbs an der EAM GmbH & Co. KG abzuwägen und in den kommenden Tagen über das Ob und Wie einer Beteiligung zu entscheiden – der Ratsbeschluss ist für den 16.10.2014 vorgesehen. Dabei spielen beispielsweise folgende Fragen eine Rolle: Würde die Gemeinde Friedland durch eine Eigenbeteiligung einen Vorteil erlangen oder reicht die Beteiligung des Landkreises Göttingen an der gemeinsamen Gesellschaft nicht bereits aus, um eine angemessene kommunale Kontrolle auszuüben? Würde die Gemeinde Friedland Gewinne zum Beispiel durch Vermögenszuwächse erzielen können? Wiegen die Vorteile einer kommunalen Beteiligung an einem Netzbetreiber die Risiken aus einer Kreditfinanzierung bei gleichzeitiger Bürgschaftserbringung auf?